zuletzt aktualisiert am: Montag, Januar 9, 2017 20:07


ESSENTIALS

Am 12. Dezember 2008 haben passionierte Angelsportfischerinnen und Angelsportfischer der nordfriesischen Westküste den ANGEL·SPORT·CLUB WESTKÜSTE ins Leben gerufen, um als und in Gemeinschaft ihre Passion, das sportliche Fischen mit der Angelrute, auszuüben.

Der ANGEL·SPORT·CLUB WESTKÜSTE fühlt sich dabei insbesondere der aktiven Förderung der Nachhaltigkeit in der Angelfischerei verpflichtet und will durch eine breite und differenzierte Information über die ökologische, ökonomische und soziale Bedeutung der nichtkommerziellen Angelsportfischerei (RECREATIONAL FISHING) informieren.

Beim Zentralen Registergericht des Amtsgerichtes in Flensburg ist der ANGEL·SPORT·CLUB WESTKÜSTE unter der Nummer VR 2297 FL in das Vereinsregister eingetragen worden, und das Finanzamt Flensburg hat die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung erteilt.

Hinsichtlich der Wahrnehmung der Interessen auf Landes- und Bundesebene wurde nach sorgfältiger Abwägung unter dem Aspekt angelsportlich konsequenter Positionen und sozialer Kompetenz entschieden, den Dachverbänden:
· Landesanglerverband Schleswig Holstein Anglerunion Nord e.V.;
· Deutscher Anglerfischerverband e.V. (DAFV) und
· Deutscher Meeresanglerverband e.V.
beizutreten.

Durch diese Mitgliedschaft ist der ANGEL·SPORT·CLUB WESTKÜSTE nach dem Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) auch anerkannter Naturschutzverband.

In und als Gemeinschaft die Angelfischerei auszuüben, bedeutet für die Mitglieder des ANGEL·SPORT·CLUB WESTKÜSTE, dass man sich an den unterschiedlichsten Gewässern in familiärer Atmosphäre trifft, um waidgerecht und unter der Prämisse der Nachhaltigkeit auf Fried- oder Raubfisch zu angeln, und im Anschluss daran in geselliger Runde auch das leibliche Wohl nicht vernachlässigen will.

Neben dem individuellen oder in kleiner Runde-Angeln wird natürlich auch intensiv die Tradition des gemeinschaftlichen Angelns gepflegt. Darüber hinaus wird das anglerische Können sowohl bei clubinternen Hegefischen untereinander als auch durch die Teilnahme an gemeinschaftlichen Angelveranstaltungen mit den Anglern und Anglerinnen befreundeter Vereine unter Beweis gestellt.

Der ANGEL·SPORT·CLUB WESTKÜSTE hält es für angemessen, anlässlich dieser Veranstaltungen auch diejenigen mit Sachehrenpreisen, Pokalen oder einem Titel auszuzeichnen, die ihr anglersportliches Können am effektivsten eingesetzt haben.

Der Pflege der Clubkultur dient weiterhin der regelmäßige mitgliederoffene 'Angelclubtreff', in dessen Rahmen locker und ungezwungen das eigene Wissen über die Angelfischerei kommuniziert werden kann, um so auch andere am eigenen Wissen teilhaben zu lassen.

Eine große Bedeutung misst der ANGEL·SPORT·CLUB WESTKÜSTE der praktischen und theoretischen Weiterbildung, insbesondere der eigenen Mitglieder, zu, denn es soll nicht nur mit Leidenschaft, sondern auch mit fachlicher Kompetenz waidgerecht die nachhaltige Angelfischerei ausgeübt werden.

Hierzu dienen sowohl die regelmäßigen Treffen bei den Clubabenden als auch angelsportliche Praxismeetings an den Gewässern, bei denen Spezialisten ihre Kenntnisse weitergeben.

Den Club-Mitgliedern steht zur Ausübung der Angelfischerei derzeit ein ca. 14 ha großes Gewässer des Landesanglerverbandes Schleswig Holstein Anglerunion Nord e.V. in Offenseth bei Itzehoe kostenlos zur Verfügung.

Als besondere Dienstleistung in der Solidargemeinschaft des DAV haben die Landesverbände und Vereine des DAV einen Großteil ihrer Gewässer in den "Gemeinsamen Fonds der DAV-Angelgewässer" eingebracht und ermöglichen so den Club-Mitgliedern, zu sehr günstigen Konditionen im gesamten Bundesgebiet in mehr als 50.0000 ha Gewässer zu angeln.

Da die Ausübung der Angelfischerei nur mit einem Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein erlaubt ist und dieser nur erworben werden kann, wenn vorher eine entsprechende Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, ermöglicht der ANGEL·SPORT·CLUB WESTKÜSTE daher im Auftrag des Landesanglerverbandes Schleswig Holstein Anglerunion Nord e.V., allen am Angeln Interessierten sich in Lehrgängen des Clubs auf diese obligatorische Prüfung zur Erlangung des Fischereischeines vorzubereiten.

Über das Internetportal informiert der Club seine Mitglieder, aber auch die interessierte Anglerschaft und die nicht angelnde Öffentlichkeit einerseits über den ANGEL·SPORT·CLUB WESTKÜSTE und seine alltäglichen Aktivitäten; andererseits bietet die Internetpräsenz www.asc-westküste.de ein vielfältiges Angebot an Informationen sowohl für den praktischen, anglerischen Alltag als auch eine breite Palette wissenschaftlicher, rechtlicher und sonstiger Dokumente, Daten und Fakten zu den die Angelsportfischerei tangierenden Fragen im Spannungsfeld zwischen Natur-, Tier- und Umweltschutz an.

Und last but not least - woran man im ersten Moment nicht denkt, was aber für den Fall der Fälle bedeutsam werden kann, existiert ein angelspezifischer Versicherungsschutz. Dieser umfasst für Mitglieder die Sparten Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz und Vertrauensschadensversicherung.

Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse am ANGEL·SPORT·CLUB WESTKÜSTE ein wenig geweckt haben, würden wir uns natürlich besonders freuen, wenn Sie darüber hinaus erwägen sollten, ein Teil dieser Gemeinschaft werden zu wollen.

 

Husum, den 12.12.2008/30.01.2009/21.11.2010/07.04.2014

Matthias Kroß
1. Vorsitzender

Ines Diener
2. Vorsitzende

Claus Gaar
Schatzmeister


SATZUNG (Stand: 21. November 2010 / 7. April 2014))

§ 1
NAME UND SITZ
  (1)

Der Verein führt den Namen "ANGEL·SPORT·CLUB WESTKÜSTE e.V.", hat seinen Sitz in Husum und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg unter der Registernummer VR 2297 FL eingetragen.

(2) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.


§ 2
ZWECK
  (1)

Zweck des Vereins ist der Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen zur gemeinschaftlichen Ausübung und Förderung einer nachhaltigen sowie waidgerechten Angelfischerei.

(2)

Dieser Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch gemeinschaftliche Veranstaltungen der Angelfischerei und andere gesellschaftliche Veranstaltungen; Beratung und Interessenvertretung der Mitglieder in allen fachlichen und rechtlichen Angelegenheiten der Angelfischerei; Aus- und Fortbildung der Mitglieder sowie anderer interessierter Personen in der Ausübung einer nachhaltigen und waidgerechten Angelfischerei; Erwerb und Pachtung von Gewässern und gewässernahen Grundstücken sowie deren fachgerechte fischereiliche Bewirtschaftung; Hege und Pflege eines artenreichen Fischbestands; Förderung der Jugend durch sachkundige Unterweisung in die Grundlagen einer nachhaltigen und waidgerechten Angelfischerei; Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die gesetzlich obligatorische Fischereischeinprüfung des Landes Schleswig-Holstein; Zusammenarbeit mit allen für die Belange der Angelfischerei relevanten privaten und öffentlichen Institutionen sowie Information der Öffentlichkeit über die ökologische, ökonomische und soziale Bedeutung einer nachhaltigen Angelfischerei.

(3)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(4)

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(5)

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Rantrum, die es unmittelbar und ausschließlich nur für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verwenden darf.

(6)

Der Vorstand ist zugleich mit einem Auflösungsbeschluss zur Abwicklung der Vereinsgeschäfte zu beauftragen, insbesondere zur Erfüllung der bestehenden Verpflichtungen des Vereins und zur Liquidation des Vereinsvermögens.

(7)

Die Auflösung des Vereins kann nur eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen beschließen.


§ 3
ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT
  (1)

Mitglied kann jede natürliche und/oder juristische Person werden, die sich dem Zweck und dessen Verwirklichung gemäß § 2 gleichermaßen verpflichtet fühlt.

(2)

Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag von dem/der gesetzlichen Vertreter/in zu stellen.


§ 4
BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
  (1)

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds; bei juristischen Personen mit deren Erlöschen.

(2)

Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch jederzeit zulässige schriftliche Erklärung gegen über dem Vorstand mit Wirkung zum 31. Dezember des jeweilig laufenden Geschäftsjahrs.

(3)

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand, bei Mitgliedern der Vorstandsschaft die Mitgliederversammlung.


§ 5
MITGLIEDERBEITRÄGE
  (1)

Die Mitglieder entrichten Beiträge und Gebühren, deren Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden.

(2)

Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird zu Beginn des Geschäftsjahres mittels Lastschrift eingezogen.


§ 6
VORSTANDSCHAFT
  (1)

Die Vorstandschaft besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Referenten/in für "Angelsport und Gemeinschaftsfischen", dem/der Referent/in für "Veranstaltungsorganisation, dem/der Referent/in für "Natur- und Umweltschutz", dem/der Referenten/in für "Öffentlichkeitsarbeit" und dem/der Referenten/in für "Grundstücks- und Gewässerpflege".

(2)

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Schatzmeister/in. Sie vertreten den Verein nach außen und nach innen. Jede/r von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, verwaltet dessen Vermögen und legt die Grundsätze der Vereinsarbeit fest.

(3)

Die Mitglieder der Vorstandschaft müssen Vereinsmitglieder sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(4)

Die Vorstandschaft wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; sie bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl der Vorstandschaft im Amt.


§ 7
MITGLIEDERVERSAMMLUNG UND BESCHLÜSSE
  (1)

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.

(2)

Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

(3)

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die am Tag der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(4)

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

(5)

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für die Wahl der Vorstandschaft; die Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstands; die Entlastung des Vorstands; die Genehmigung des Haushaltplans; die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie Gebühren und die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

(6)

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und von dem/der Versammlungsleiter/in sowie dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen.

 

§ 8
KASSENPRÜFUNG
  (1)

Die Mitgliederversammlung wählt für die Amtsdauer von zwei Jahren eine/n Kassenprüfer/in/, die/der nicht Mitglied der Vorstandschaft sein darf.

(2)

Die/der Kassenprüfer/in/ prüft die Kasse des Vereins sowie die Bücher und Belege einmal jährlich sachlich sowie rechnerisch und erstattet dem Vorstand sowie der Mitgliederversammlung Bericht. Er/sie beantragt bei ordnungsgemäßer Buchführung die Entlastung des Vorstands.

 

§ 9
ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN
  (1)

Die vorstehende Satzung wurde am 12. Dezember 2008 durch einstimmigen Beschluss der Gründungsversammlung in Husum errichtet.

(2)

Für alle weiteren Angelegenheiten des Vereins, die nicht in der Satzung geregelt werden müssen, wird der Vorstand ermächtigt, zur Regelung dieser Angelegenheiten nach eigenem Ermessen entsprechende Vereinsordnungen zu erlassen.

(3)

Der Vorstand wird beauftragt, diese Satzung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg eintragen zu lassen, und ermächtigt, etwaige zur Eintragung erforderliche formelle Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.

(4)

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise als ungültig erweisen oder rechtsunwirksam werden, so wird hierdurch die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(5)

In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung der Satzung eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


VORSTANDSCHAFT

1. Vorsitzender 2. Vorsitzende Schatzmeister
Matthias Kroß
Rieke Reech 56 · 25813 Simonsberg
(0 48 41) 6 45 66
Ines Diener
Hobedal 4 · 25873 Oldersbek
(0 48 48) 90 14 37
Claus Gaar
Bundesstraße 2 · 25856 Hattstedt
(0 48 46) 64 19.

 

 

 

 

 

 

 

 


Referent für
für "Angelsport und Gemeinschaftsfischen"

Referent
für "Veranstaltungsorganisation"

Referent
für "Natur- und Umweltschutz"

Matthias Kroß
Rieke Reech 56 · 25813 Simonsberg
(0 48 41) 6 45 66

Claus Gaar
Bundesstraße 2 ·25856 Hattstedt
(0 48 46) 64 19

Max Jürgen Jeworrek
Mehrensweg 21 · 25873 Rantrum
(0 48 48) 4 55

 
















Referent
für "Grundstücks- und Gewässerpflege"

Referentin
für "Öffentlichkeitsarbeit"

 

 

Jan Sander
Husumer Straße 75 · 24941 Flensburg

(04 61) 9 69 63

Ines Diener
Hobedal 4 · 25873 Oldersbek
(0 48 48) 90 14 37