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Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in bundesdeutsches Recht |
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Die konsistente rechtliche Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
in Deutschland gestaltet sich schwierig, da der Bund in Wasserfragen nur die Rahmengesetzgebungskompetenz
innehat. Aber auch diese Kompetenz wurde mit der Förderalismusreform abgeschafft, so dass der Bund
nunmehr im Bereich des Wasserhaushaltsrechts in Konkurrenz zu den Ländern steht. Alle
16 Länder dürfen jetzt individuell von den Regelungen des Bundes abweichen. |
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Der nachfolgende Link führt Sie zum Gesetzestext als PDF-Datei (151 KB): Das WHG |