zuletzt aktualisiert am: Donnerstag, 16. Juli 2009 · 17:06:35

Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in bundesdeutsches Recht

 

Die konsistente rechtliche Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland gestaltet sich schwierig, da der Bund in Wasserfragen nur die Rahmengesetzgebungskompetenz innehat. Aber auch diese Kompetenz wurde mit der Förderalismusreform abgeschafft, so dass der Bund nunmehr im Bereich des Wasserhaushaltsrechts in Konkurrenz zu den Ländern steht. Alle 16 Länder dürfen jetzt individuell von den Regelungen des Bundes abweichen.
Die jüngste Fassung des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG) stammt vom 22. Dezember 2008 und tritt zum 30. Juni 2009 in Kraft. Das WHG enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers, außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung.
Ziel des deutschen Wasserhaushaltgesetzes ist es, dass alle Gewässer bis 2015 einen "guten Zustand" erreichen, sowohl im Hinblick auf die Schadstoffe als auch hinsichtlich der heimischen aquatischen Tier- und Pflanzenwelt. Dazu müssen bis 2009 Bewirtschaftungspläne erarbeitet werden.

Der nachfolgende Link führt Sie zum Gesetzestext als PDF-Datei (151 KB): Das WHG